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NachhaltigkeitGastro-Bereich muss To-Go-Speisen und -Getränke ab 1. Januar auch in Mehrwegverpackung anbieten

Ab dem 01. Januar 2023 sind Restaurants, Bistros und Cafés dazu verpflichtet, Essen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Diese Mehrwegangebotspflicht wurde mit der Novelle des Verpackungsgesetz im Mai 2021 beschlossen und soll dabei helfen, insbesondere Einwegverpackungen aus Kunststoff zu ersetzen.

Dies sind weitere Vorgaben:

  • Die neue Richtlinie muss von allen Einrichtungen eingehalten werden, die mit Essen oder Getränken befüllte Take-away-Verpackungen an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen. Betroffen sind demnach Restaurants, Cafés, Bistros, aber auch Kantinen, Tankstellen, Supermärkte oder Cateringbetriebe.
  • Unabhängig davon, ob das Produkt in einer Einweg- oder Mehrwegverpackung zum Mitnehmen angeboten wird, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher den gleichen Preis zahlen. Allerdings ist es erlaubt, Mehrwegverpackungen gegen Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird.
  • Zudem müssen für unterschiedliche Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. 

Steffi Lemke, Bundesumweltministerin, sagte hierzu: „Wir brauchen eine echte Trendumkehr im Umgang mit Verpackungen. Seit Jahren steigt der Verbrauch von Verpackungen unentwegt an. Die neue Pflicht zum Mehrwegangebot kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten. Verbraucherinnen und Verbraucher können dann immer auch Mehrwegverpackungen zum Mitnehmen auswählen, damit stärken wir die Abfallvermeidung in einem Konsumbereich mit besonders viel Verpackungsmüll. Deutschland ist dabei EU-weit Vorreiter. Damit Mehrweg bald auch in allen Mitgliedstaaten Standard wird, setze ich mich für ambitionierte Vorgaben in der neuen EU-Verpackungsverordnung ein. Gleichzeitig können wir in Deutschland noch mehr für die Verpackungswende tun.“

Quelle: BMUV

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