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VerbraucherschutzHöhere Transparenz für Preise und Dienstleistungen bei Autovermietung

Die fünf führenden Autovermietungen (Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt) haben ihre Preisangaben so verändert, dass sie dem EU-Verbraucherrecht gerecht werden. Bereits 2017 initiierten die EU-Kommission und europäische Verbraucherschutzbehörden einen Dialog mit diesen Unternehmen, um als Antwort auf zahlreiche Verbraucherbeschwerden die Einhaltung der EU-Verbraucherrichtlinien zu verbessern. Seit damals wurden einige Verpflichtungen jedoch nur unzureichend erfüllt, weshalb die Behörden zusätzliche Anpassungen forderten, die nun umgesetzt wurden.

Hierzu haben sich die Unternehmen verpflichtet:

  • Gesamtpreis inklusive sämtlicher Gebühren: Der auf der Website angezeigte Preis entspricht dem Betrag, den Verbraucherinnen und Verbraucher am Ende zahlen müssen. Dieser Preis muss alle zusätzlichen Kosten wie bspw. Betankungs-, Flughafen- oder Jungfahrergebühren sowie die Einwegmiete (wenn das Auto nicht am Abholort zurückgegeben wird) beinhalten.

  • Verbraucherfreundliche Service-Beschreibung in den Nutzungsbedingungen: Informationen zu den wichtigsten Bestandteilen der Vermietung (enthaltene Kilometer, Betankungsregelung, Stornierungsbedingungen und Höhe einer etwaigen Kaution) werden klar und deutlich beschrieben.

  • Klare Informationen zur Haftung und optionalen Extras: Dies beinhaltet Angaben dazu, was der Basispreis im Schadensfall abdeckt und was der Fahrer möglicherweise noch selbst zahlen muss. Insbesondere für Zusatzversicherungen, die im Schadensfall den fälligen Betrag vermindern, muss der Versicherungsumfang eindeutig angegeben werden, bevor Verbraucherinnen und Verbraucher den Vertrag unterschreiben.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, merkte an: „Da wir Druck ausgeübt haben, wird es nun an den Schaltern der Autovermieter keine unangenehmen Überraschungen mehr geben. Denn es ist wirklich frustrierend, wenn der Urlaub mit ungeplanten Zusatzkosten und dem Lesen komplizierter Verträge beginnt. Ich möchte, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa ihren Urlaub bestmöglich genießen können, ohne sich Gedanken wegen böser Überraschungen bei der Abschlussrechnung machen zu müssen.“

Quelle: Europäische Kommission

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