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BundesnetzagenturInteroperabilität zwischen Messengerdiensten – Überblick der Potenziale und Herausforderungen

Leseempfehlung

Autor:
Bundesnetzagentur

Erscheinungsdatum:
Dezember 2021

Publikation:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Referat 121 – Digitalisierung und Vernetzung; Internetplattformen, Diskussionspapier

Durch die rasante Verbreitung von Smartphones und die Nutzung des mobilen Internets haben sich Messengerdienste in Deutschland inzwischen umfassend etabliert. Eine Verbraucherbefragung der Bundesnetzagentur zeigt, dass aktuell 88 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 16 Jahren regelmäßig solche über das Internet erbrachten Dienste zur Kommunikation nutzen. War der Funktionsumfang dieser Dienste zu Beginn noch auf den Austausch von Textnachrichten begrenzt, umfassen sie heute eine Vielzahl an Funktionen wie (Video-) Telefonie, das Versenden von Sprach- und Bildmitteilungen, Gruppenchats u.v.m.

Messengerdienste verändern die Telekommunikationsnutzung in Deutschland nachhaltig. Dies hat auch Auswirkungen auf die klassischen Telekommunikationsmärkte (insb. die Festnetz- und Mobilfunktelefonie sowie SMS), da Messenger zunehmend in Konkurrenz zu diesen Diensten treten. Aus diesem Grund werden Messengerdienste mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ab Dezember 2021 als sog. nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste in Teile des Regulierungsregimes einbezogen. Ziel ist es, chancengleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen neuen Diensten wie Messengern und klassischen Telekommunikationsdiensten wie Telefonie und SMS herzustellen.

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