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VerbraucherschutzIrreführende Kundenbewertungen: 55 Prozent der überprüften Websites verstoßen gegen EU-Recht

Zusammen mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden veröffentlichte die Europäische Kommission heute die Ergebnisse eines EU-weiten Screenings von Websites (sog. „Sweep“) zu Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht bei Online-Bewertungen.

Die Kommission koordinierte den von 26 EU-Verbraucherschutzbehörden simultan durchgeführten „Sweep“ und stellte fest, dass mindestens 55 Prozent der überprüften Websites gegen grundlegende EU-Verbraucherschutzrechte bspw. die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verstoßen. Diese Richtlinie sieht u.a. vor, dass wahrheitsgemäße Informationen vorhanden sein müssen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher eine fundierte Kaufentscheidung treffen können.

Dies sind weitere Einzelheiten:

  • Knapp zwei Drittel der 233 analysierten Online-Shops, Marktplätze, Buchungswebsites, Suchmaschinen und Preisvergleichsdienste ließen Zweifel bezüglich der Zuverlässigkeit der Kundenbewertungen aufkommen. So ließ sich nicht bestätigen, ob Händler die Authentizität der Produktbewertungen ausreichend garantieren können.
  • 104 der 223 untersuchten Websites informierten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht darüber, wie Kundenbewertungen gesammelt und verarbeitet werden – nur 84 Websites machten diese Informationen auf der Bewertungsseite selbst zugänglich.
  • 118 der untersuchten Websites enthielten keine Informationen darüber, wie gefälschte Kundenbewertungen verhindert werden. In diesen Fällen haben Kunden keine Möglichkeit zu überprüfen, ob Bewertungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern verfasst wurden, die das Produkt oder die Dienstleistung tatsächlich genutzt haben.
  • Auf 176 Websites wurde nicht erwähnt, dass Anreize für Bewertungen (z. B. finanzieller Art) aufgrund interner Regelungen verboten sind oder wie andernfalls sichergestellt wird, dass Bewertungen entsprechend gekennzeichnet werden.

Didier Reynders, EU-Justizkommissar, erklärte hierzu: „Die Verbraucherinnen und Verbraucher verlassen sich bei Einkäufen oder Buchungen im Internet sehr häufig auf Online-Bewertungen. Ich möchte nicht, dass sie getäuscht werden, sondern dass sie in einem vertrauenswürdigen Umfeld interagieren können. Insbesondere müssen Online-Unternehmen ihren Kunden klare und erkennbare Informationen über die Zuverlässigkeit solcher Bewertungen zur Verfügung stellen. Die heutigen Ergebnisse sind ein klarer Aufruf zum Handeln. Wir werden dafür sorgen, dass das EU-Recht eingehalten wird.“

Quelle: EK

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