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VerbraucherschutzJahresbericht 2021: Bundesnetzagentur zieht Vielzahl unerlaubter Produkte aus dem Verkehr

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte heute Daten zur Marktüberwachung zu verbotenen Produkten für das Jahr 2021.

Insgesamt ließ die Bundesnetzagentur 23 Millionen unerlaubter Produkte sperren, die unter anderem Funkstörungen verursachten oder erhebliche formale Mängel aufwiesen. Dies entspricht einem Zuwachs um 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2020.

Dies sind weitere Einzelheiten zu nicht konformen Produkten, die im Online- und Einzelhandel, zusammen mit dem Zoll oder bei Testkäufen identifiziert wurden:

  • Onlinehandel: Die Online-Marktüberwachung ermittelte 1.936 nicht-konforme Angebote für insgesamt 21,4 Millionen Produkte.
  • Als auffälligste Geräteart wurden Funkkopfhörer mit einer Stückzahl von über 7,7 Millionen identifiziert. Neben formalen Mängeln wie fehlender Bedienungsanleitungen auf Deutsch oder fehlerhafter technischer Unterlagen verwendeten zahlreiche Kopfhörer Funkfrequenzen, die jedoch nur für sicherheitsrelevante Dienste wie Polizei oder Feuerwehr vorbehalten und daher verboten sind.
  • Zudem wurden günstig angebotene Messgeräte (3,7 Millionen Stück) und ferngesteuerte Flugdrohnen (3,3 Millionen Stück) aufgrund fehlender CE-Kennzeichnungen oder Kontaktdaten des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs aus dem Verkehr gezogen.
  • Einzelhandel: Für die 3.554 geprüften Gerätetypen aus dem deutschen Einzelhandel wurden 23 Vertriebsverbote und 1.059 Aufforderungen zur Produktemängelbehebung ausgesprochen. Dies betraf über eine Million Produkte, darunter auch auffällige LED-Beleuchtungsmittel und Netzteile, die Störungen verursachten.
  • Zoll: Aufgrund eindeutiger Mängel ließ die Bundesnetzagentur 91 Prozent der 6.500 vom Zoll gemeldeten Warensendungen nicht für den deutschen Markt freigeben. Dies betraf rund 320.000 Produkte.
  • Testkäufe: Mit insgesamt 61 Testkäufen wurde die Konformität von im Internet angebotenen Geräten überprüft. Bei als nicht konform identifizierten Produkten folgten markteinschränkende Maßnahmen.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, sagte hierzu: „Die Bundesnetzagentur geht konsequent gegen nicht konforme Produkte vor und verhindert, dass sie am deutschen Markt weiter angeboten werden. Dadurch leistet die Bundesnetzagentur einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz. Wir informieren Verbraucherinnen und Verbraucher, worauf sie speziell bei Online-Bestellungen von elektronischen Produkten achten sollten.“

Quelle: Bundesnetzagentur

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