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VerbraucherschutzKommission akzeptiert Verpflichtungsangebote von Amazon für mehr Wettbewerb auf der Plattform

Die Europäische Kommission (EK) hat Amazon rechtlich dazu verpflichtet, seine Zusagen einzuhalten und damit mehr Wettbewerb auf dem Online-Marktplatz zu ermöglichen. Diese Zusagen beziehen sich auf wettbewerbsrechtliche Bedenken in Bezug auf Amazons Verwendung nicht öffentlicher Verkäuferdaten auf dem Marktplatz, eine Ungleichbehandlung beim Zugang von Verkäufern zur Buy-Box (diese zeigen an prominenter Stelle das Angebot eines Verkäufers und ermöglichen den schnellen Kauf durch direktes Klicken eines Buttons) und das Prime-Programm von Amazon.

Dies sind einige der finalen und rechtsverbindlichen Verpflichtungen:

  • Datennutzung: Amazon verpflichtet sich, keine nicht-öffentlichen Daten über unabhängige Einzelhändler zu verwenden, die dem Online-Marktplatz nutzen, um den Verkauf von Markenprodukten und eigenen Produkten zu begünstigen.
  • Buy-Box: Amazon muss sicherstellen, dass es keine Voreingenommenheit bei der Gewährung des Zugangs von Verkäufern zu den sogenannten Buy-Boxes gibt. Zudem muss es eine zweite neue Buy-Box anzeigen, die an prominenter Stelle angezeigt wird, und einen Überprüfungsmechanismus für den Fall einführen, dass diese Darstellungsform nicht die angemessene Aufmerksamkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher weckt.
  • Prime: Amazon muss sicherstellen, dass unabhängige Einzelhändler auf dem Amazon-Online-Marktplatz das Amazon-Prime-Label auf Grundlage nicht-diskriminierender Kriterien erhalten können, und zwar unabhängig davon, ob sie Versand- und Logistikdienste von Dritten oder das Amazon-Vertriebsnetz nutzen.
  • Amazon verlängert die Laufzeit dieser Verpflichtungen in Bezug auf die zweite Buy Box und Prime auf sieben Jahre.

Monique Goyens, BEUC-Generaldirektorin, bemerkte dazu: „Amazons Verpflichtungen sollten bedeuten, dass das Unternehmen den Verbrauchern eine größere Auswahl auf seinem Online-Marktplatz bietet, so dass die Verbraucher leichter nach den besten Angeboten suchen können. Die Entscheidung der Kommission, diese Verpflichtungen zu akzeptieren, vermeidet jahrelanges juristisches Gerangel und langwierige Gerichtsprozesse. Allerdings werden die Verbraucher die Vorteile dieser Abhilfemaßnahmen nur dann spüren, wenn die Kommission sicherstellt, dass sie in der Praxis angewendet werden. Die Kommission muss die Einhaltung der Verpflichtungen von Amazon genau überwachen, bewerten, ob sie die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher erfolgreich verbessern, und erforderlichenfalls auf Verbesserungen bestehen.“

Quelle: EK & BEUC
Weitere InformationenBEUC Pressemitteilung