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NachhaltigkeitKommission präsentiert neue Vorschläge zur Förderung nachhaltiger Produkte und der Kreislaufwirtschaft

Im Rahmen des europäischen Green Deals schlug die Europäische Kommission heute ein Maßnahmenpaket vor, um nachhaltige Produkte EU-weit zum Standard zu machen und kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu fördern. Gemäß dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft präsentierte die Kommission hierfür Instrumente für den Übergang zu einer vollständigen und weniger energie- und ressourcenabhängigen Kreislaufwirtschaft in der EU. Die neuen Vorschriften sehen vor, dass fast alle physischen Waren im EU-Binnenmarkt, während ihres gesamten Lebenszyklus, von der Gestaltung über den täglichen Gebrauch der Produkte bis hin zur Entsorgung oder Umnutzung, umweltfreundlicher, kreislauffähiger und energieeffizienter werden sollen.

Neben Vorschlägen zur Stärkung von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Wandel zu mehr Nachhaltigkeit, die die bessere Informierung über Nachhaltigkeitsaspekte von Produkten und den Schutz vor Greenwashing vorsehen, beinhaltet das Paket unter anderem folgende Aspekte:

Nachhaltige Produkte zur Norm machen

  • Der neue Vorschlag zur Ökodesign-Verordnung sieht für nachhaltige Produkte vor, diese energie- und ressourceneffizient, nachhaltiger und zuverlässiger zu designen. Zudem sollen Produkte wiederverwendet, nachgerüstet und repariert, leichter gewartet, aufgearbeitet oder recycelt werden können.
  • Damit wird der bestehende Ökodesign-Rahmen erweitert, um ein möglichst breites Spektrum von Produkten abzudecken und zudem den Geltungsbereich der Anforderungen, die Produkte erfüllen müssen, auszuweiten. Außerdem ist eine fortlaufende Festsetzung von Anforderungen für Produkte oder Produktgruppen durch die Kommission vorgesehen, die dabei eng mit allen Beteiligten zusammenarbeiten wird.

Nachhaltige und kreislauffähige Textilien

  • Die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien beinhaltet konkrete Maßnahmen, um „Fast Fashion“, Textilabfälle und die Vernichtung unverkaufter Textilien innerhalb der EU zu vermeiden. Textilerzeugnisse sollen bis spätestens 2030 haltbarer werden bzw. repariert, wiederverwendet oder recycelt werden können, aus recycelten Fasern bestehen, schadstofffrei sein und sozialverträglich und nachhaltig produziert werden.

Jutta Gurkmann, vzbv-Vorständin, kommentierte dies: „Die vorgeschlagenen Ökodesign-Vorgaben sind grundsätzlich geeignet, den Rahmen für eine umweltfreundliche Produktpolitik zu bilden, von der auch Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren. Bei den Verbraucherrechten gehen die Vorschläge aber teilweise nicht weit genug. Trotz neuer Informationspflichten fehlen verpflichtende Angaben über die erwartbare Lebensdauer der Produkte, an die die Dauer der Gewährleistungsrechte für Verbraucherinnen und Verbraucher angepasst werden müsste. Im Rahmen der Green Transition muss die Europäische Kommission sicherstellen, dass Waren länger halten und weniger Wegwerfprodukte hergestellt werden. Es reicht nicht aus, dass Händler darüber informieren, ob Hersteller freiwillig eine Garantieverlängerung gewähren. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher spielen Umwelteigenschaften von Produkten eine wichtige Rolle bei der Kaufentscheidung. Aussagen zur Nachhaltigkeit dürfen deshalb keine Lippenbekenntnisse bleiben, sondern müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher verständlich sein und einem Faktencheck standhalten.“

Quelle: EK & vzbv

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