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KartellrechtKommission verhängt Geldbuße gegen Google wegen illegaler Android-Praktiken

Die Europäische Kommission verurteilte Google heute zu einer Geldstrafe über 4,34 Milliarden Euro wegen Verstoßes gegen das EU-Kartellrecht.

Bezüglich des mobilen Betriebssystems "Android" wird Google vorgeworfen, Geräteherstellern sowie Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Einschränkungen auferlegt zu haben. Dabei soll Google seine Marktmacht bei mobilen Betriebssystemen missbraucht haben, um seine marktbeherrschende Stellung bei allgemeinen Internet-Suchdiensten weiter auszubauen – vor allem mittels des eigenen Webbrowsers "Chrome".

Dies sind die zentralen Punkte:

  • Alle Hersteller von Android-Endgeräten mussten sowohl die „Google Search“ App als auch die Browser-App "Chrome" vorab installieren, um eine Lizenzierung des App-Store von Google ("Play Store") zu erhalten.

  • Google tätigte illegale Zahlungen an große Gerätehersteller und Mobilfunknetzbetreiber unter der Bedingung, dass diese ausschließlich die „Google Search“ App auf ihren Geräten vorab installierten.

  • Hersteller, die bestimmte Google-Apps vorinstallieren wollten, jedoch solche Android-Versionen nutzten, die Google nicht genehmigte, sogenannte "Android-Forks", wurden davon abgehalten, auch nur ein einziges smartes mobiles Endgerät zu verkaufen.

Monique Goyens, Generaldirektorin der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC, kommentierte dies folgendermaßen: „In wettbewerbsfähigen Mobilfunkmärkten sollten Verbraucherinnen und Verbraucher in der Lage sein, eine aussagekräftige Auswahl zwischen Suchmaschinen und Browsern zu treffen und zu entscheiden, welche Apps sie auf ihre Mobiltelefone und Tablets herunterladen. Google missbraucht seine Marktmacht, um seine eigenen Produkte zu promoten. Dies ist eine klare Wettbewerbseinschränkung, die europäischen Verbraucherinnen und Verbrauchern schadet. (…) Die Tatsache, dass Android für App-Entwickler hilfreich ist oder dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher damit eine Vielzahl attraktiver Dienste genießen, rechtfertigt keinerlei Missbrauch der Marktmacht. In vollständigen Mobilfunkmärkten sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sowohl von Google-Diensten als auch von Diensten konkurrierender Unternehmen profitieren können.“

Quelle: Europäische Kommission & BEUC

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