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VerbraucherschutzKommission will außergerichtliche Streitbeilegung vereinfachen und Verbraucherrechte stärken

Die Europäische Kommission (EK) legte heute ihren Vorschlag zur Modernisierung und Vereinfachung der Regeln für die außergerichtliche Streitbeilegung vor. Damit soll die Streitbeilegung verbraucherfreundlicher werden und den Anforderungen digitaler Märkte entsprechen. Der Anwendungsbereich der Richtlinie über die alternative Beilegung von Streitigkeiten soll insbesondere ausgeweitet werden, so dass auch Streitigkeiten hinsichtlich irreführender Werbung, Zugang zu Diensten und ungerechtfertigtem Geoblocking außergerichtlich gelöst werden können. Dezidierte Stellen wie das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei helfen, alternative Streitbeilegungsverfahren zu verstehen und in Anspruch zu nehmen sowie entsprechende Prozesse zu beschleunigen.

Der Vorschlag umfasst folgende Aspekte: 

  • Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie: Die überarbeitete Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung soll alle Aspekte des EU-Verbraucherrechts abdecken und sich zudem auf Gewerbetreibende außerhalb der EU ausdehnen, um unlautere Praktiken wie manipulative Schnittstellen, manipulative Werbung oder Geoblocking zu bekämpfen.
  • Anreize für die Beteiligung von Unternehmen: Unternehmen werden weiterhin frei entscheiden können, ob sie an alternativen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen oder nicht, es sei denn, das EU-Recht oder nationale Rechtsvorschriften schreiben die Teilnahme vor. Beantragen Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch eine alternative Streitbeilegung, ist das Unternehmen verpflichtet, innerhalb von 20 Arbeitstagen zu reagieren. Damit soll das Verfahren insgesamt beschleunigt und die Beteiligung der Händler gefördert werden, während gleichzeitig die Informationspflichten für die Händler verringert werden.
  • Verbesserte Hilfestellung: Verbraucherinnen und Verbraucher sowie besonders schutzbedürftige Personen sollen maßgeschneiderte Unterstützung bei der Einleitung eines Verfahrens erhalten – von der Übersetzung über Verfahrenserläuterungen bis hin zu Gebühren oder zu physischen Unterlagen. Die Mitgliedstaaten werden Kontaktstellen benennen, welche die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen erleichtern, beim Verfahren behilflich sind und allgemeine Informationen über EU-Verbraucherrechte und Rechtsbehelfe bereitstellen.

Ursula Pachl, stellvertretende BEUC-Generaldirektorin, kommentierte dies: „Die außergerichtliche Streitbeilegung muss eine einfache, schnelle und erschwingliche Option für Verbraucherinnen und Verbraucher sein, um ein Problem mit einem Händler zu lösen und eine Abhilfe zu erhalten - zum Beispiel, wenn ein Geschäft sich weigert, den Kaufpreis zu erstatten oder eine defekte Waschmaschine zu reparieren. In vielen Ländern ist die alternative Streitbeilegung jedoch noch unterentwickelt, zum Teil, weil die Händler nicht verpflichtet sind, daran teilzunehmen, und weil Verbraucherinnen und Verbraucher und Händler nicht ausreichend darüber informiert sind, dass es diese Möglichkeit gibt. Der heutige Vorschlag ist unzureichend. Was wir jetzt brauchen, sind Verbesserungen für eine ehrgeizigere Reform. Wir vertrauen darauf, dass die europäischen Gesetzgeber dies erreichen werden.“

Quelle: EK & BEUC

Weitere Informationen und BEUC Pressemitteilung