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VerbraucherschutzMarktwächter decken extreme Preisschwankungen bei Online-Produkten auf

Das Marktwächter-Team Digitale Welt der Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlichte heute seine Untersuchungsergebnisse zur dynamischen Preisdifferenzierung im Online-Handel. Demnach passt die überwiegende Mehrheit der Online-Händler die Preise für Teile ihres Sortiments in regelmäßigen und häufigen Abständen an.

Diese Ergebnisse basieren auf einer Sekundäranalyse sowie einer empirischen Datenerhebung. Für letzteres wurde die tripuls media innovations GmbH Anfang 2018 beauftragt, 1.133 Produktpreise bei 16 Online-Händlern 34 Tage lang zu beobachten.

Dies sind die Einzelheiten:

  • Insgesamt passten 15 der 16 untersuchten Online-Händler die Preise für einen Teil ihrer Produkte regelmäßig an. 37 Prozent der beobachteten Produkte wiesen Preisschwankungen auf.

  • Während des Beobachtungszeitraums wurden mehr als 60 Prozent dieser schwankenden Preise bis zu drei mal angepasst, 36 Prozent der Preise wurden vier bis 15 mal und 4 Prozent sogar noch häufiger angepasst. In einem Extremfall wurden 32 Preisänderungen für ein und dasselbe Produkt registriert.

  • Große Unterschiede ergaben sich auch bei der Höhe der Preisanpassungen. 30 Prozent der Preise mit entsprechenden Anpassungen wurden mitunter mehr als verdoppelt. Als Extrembeispiel lag die Preisspanne für ein Handy des Anbieters Mediamarkt bei 220 Euro.

  • Zudem war der Zeitpunkt entscheidend für den angezeigten Preis. So waren beim Online-Händler ATU Autobatterien oder Reifen jeweils am Vormittag bis zu 30 Prozent teurer als am Nachmittag zuvor. Die Versandapotheken DocMorris und Sanicare kombinierten Preissenkungen mit Preiserhöhungen anderer Artikel an bestimmten Tagen.

  • Laut früherer Preisstudien führt ein Mangel an Preistransparenz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Verunsicherung und die meisten empfinden dies als unfair.

Kirsti Dautzenberg, Marktwächter-Teamleiterin, merkte dazu an: „Der Kunde kann nicht einschätzen, ob er bei seinem Kauf gerade spart oder draufzahlt. Zudem hat er keinen verlässlichen Referenzpreis mehr, an dem er den Wert eines Produkts bemessen kann.“

Quelle: Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Brandenburg

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