ConPolicy
Kontakt

FinanzenMarktwächter warnen vor undurchsichtigen Vermögensanlagen

Heute veröffentlichten die Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hessen ihre Untersuchungsergebnisse zu Informationsmaterialien bezüglich Vermögensanlagen am Grauen Kapitalmarkt wie bspw. Beteiligungen, Nachrangdarlehen oder Direktinvestments. Demnach vermindern fehlende Warnhinweise sowie unklare Produkt- und Kostenbeschreibungen die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dadurch wird diesen eine bewusste Anlageentscheidung erschwert.

Die Marktwächter untersuchten Werbeunterlagen, Prospekte und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) von 36 Anlageanbietern, die ihre Angebote im Herbst 2018 auf ihren Internetseiten präsentierten.

Dies sind die Einzelheiten:

  • In mehr als zwei Drittel der Fälle waren die Angaben zu den Anlageobjekten im VIB unzureichend, so dass für Verbraucherinnen und Verbrauchern unklar war, worin genau sie ihr Geld investierten.

  • Neun der 36 Anbieter präsentierten ihre Kosten und Provisionen nur unzureichend gemäß der gesetzlichen Vorgaben. Zudem variierten allein in dieser Stichprobe die höchsten Provisionssätze zwischen 10 und 31 Prozent.

  • Außerdem erfüllten 26 der 36 Vermögensanlagen das Kriterium einer transparenten Prognosedarstellung nicht. Prognosen sollen Aussagen dazu machen wie sich unterschiedliche Marktentwicklungen auf die Auszahlungen an Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken.

  • 21 der untersuchten Angebote waren sogenannte Blindpools oder Semi-Blindpools, bei denen sich Anbieter nicht verbindlich festlegen müssen, in welche Anlageobjekte sie investieren.

  • 16 dieser 21 Blindpools erfüllten die Transparenzkriterien der Verbraucherschützer nicht – dazu zählen bspw. Angaben zu Alter, Größe und Vermietungsstatus bei Containern, Einzelheiten zu Umfang, Lage und Leistung bei Infrastrukturprojekten oder Informationen zur Netzanbindung bei regenerativen Energien.

Wolf Brandes, Teamleiter Grauer Kapitalmarkt beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hessen, merkte dazu an: „Dieses Segment ist aus Verbrauchersicht grundsätzlich problematisch. Verbraucherinnen und Verbraucher können Chancen und Risiken wegen der häufig komplexen rechtlichen Ausgestaltung schwer abschätzen. Sie sind deshalb erst recht auf zuverlässige und transparente Informationen durch die Anbieter angewiesen. Anbieter müssen die gesetzlichen Vorgaben konsequent einhalten. Dazu gehört neben den verpflichtenden deutlichen Warnhinweisen auch, dass sie in den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumenten alle wichtigen Informationen klar und verständlich darlegen. Ein Verbraucher muss wissen, in was er investiert, wenn er das dreiseitige Infoblatt gelesen hat.“

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen Marktwächter Finanzen

Weitere Informationen und Faktenblatt