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DigitalisierungNeue Anforderungen an die gewerbliche Verwahrung von Kryptowährungen

Bitkom veröffentlichte heute ein Infopapier zu den regulatorischen Anforderungen des Lizenzverfahrens bei der gewerblichen Verwahrung von Kryptowährungen und Kryptotoken im Auftrag von Kundinnen und Kunden. Hintergrund ist eine neue gesetzliche Regelung seit Beginn des Jahres, der zufolge sogenannte Kryptoverwahrer von Bitcoin, Ripple, Litecoin oder IOTA als Finanzdienstleister gelten und eine entsprechende Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigen.

Das Papier informiert über folgende Einzelheiten:

  • Anforderungen und zu erbringende Nachweise zur fachlichen Eignung, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Geschäftsleiterinnen und -leiter,

  • besondere Regeln, die für das Anfangskapital gelten und wann bspw. ein höheres Anfangskapital als 125.000 Euro benötigt wird und

  • Inhalte einer Risikostrategie, auf deren Grundlage eine Krypto-Lizenz vergeben wird und Krypto-spezifische Risiken – wie bspw. der Verlust eines „privaten Schlüssels“, über den Nachrichten und Transaktionen im Internet chiffriert werden.

Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain beim Bitkom, sagte hierzu: „Bitkom begrüßt ausdrücklich, dass in Deutschland das Kryptoverwahrgeschäft nun eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung ist. Dadurch werden künftig Kooperationen zwischen Kryptoverwahrern und etablierten Finanzdienstleistern wie Banken, Vermögensverwaltern oder Pensionskassen deutlich vereinfacht werden. Regulierung ist in diesem Fall ein Game-Changer, der digitalen Vermögenswerten zu einem Durchbruch verhelfen kann."

Quelle: Bitkom

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