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VerbraucherschutzNeue EU-Telekommunikationsvorschriften stärken Verbraucherinnen und Verbraucher

Das Europäische Parlament beschloss heute die Reform der EU-Telekommunikationsvorschriften. Dadurch sollen ein europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation und ein Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) geschaffen werden. Dies ist Teil der Strategie für einen digitalen europäischen Binnenmarkt und basiert auf der politischen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und EU-Ministerrat als EU-Gesetzgebern im Juni 2018.

Dies sind die einzelnen Ziele der Reform:

  • Europäischen Bürgerinnen und Bürgern soll der Zugang zu erschwinglichen und effizienten Kommunikationsdiensten gewährleisten werden. Zudem soll die Konnektivität innerhalb der EU mittels Hochleistungsnetze verbessert werden.

  • Insbesondere sollen Dank der neuen Vorschriften Verbraucherinnen und Verbraucher ab Mai 2019 von niedrigeren Preisen für Anrufe innerhalb der EU profitieren.

  • Darüber hinaus umfasst die Reform einen stärkeren Verbraucherschutz hinsichtlich Verträgen für Telefon, digitales Fernsehen oder Internetzugangsdienste. Demnach können Verbraucherinnen und Verbraucher sowohl ihren gesamten Telekommunikationsvertrag als auch einzelne Teile ihres Servicepakets vorzeitig und ohne zusätzliche Gebühren kündigen.

Monique Goyens, Generaldirektorin der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC, merkte dazu an: „Es sind gute Neuigkeiten, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher nicht länger um übermäßig hohe Kosten sorgen müssen, wenn sie jemanden in einem anderen EU-Land von zu Hause aus anrufen. Nach dem Ende der Roaming-Gebühren war dies logische nächste Schritt. Es macht keinen Sinn, dass man für einen Anruf ins EU-Ausland weniger zahlt, während man selbst in einem anderen EU-Land ist, als wenn man diesen Anruf von zu Hause aus tätigt. Zudem war die Verbesserung der Verbraucherrechte bei Telekommunikationsdiensten dringend notwendig: Telekommunikationsdienste gehören regelmäßig zu den am meisten beanstandeten Märkten. Dank dieser neuen Regeln können Telekommunikationskundinnen und -kunden beispielsweise ihren Vertrag vorzeitig beenden, wenn sie zu einem günstigeren Angebot wechseln möchten.“

Quelle: Europäische Kommission und BEUC

Weitere Informationen  und BEUC-Pressemitteilung