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UmweltschutzNeue EU-Vorschriften sollen Verbreitung von Einwegkunststoffabfällen in Meeren eindämmen

Die Europäische Kommission präsentierte heute neue EU-Regelungen, um den schädlichen Plastikmüll im Meer zu verringern. Diese Vorschriften beziehen sich vor allem auf die zehn Einwegkunststoffprodukte, die an Europas Stränden und auf den Meeren am häufigsten gefunden werden und die – zusammen mit zurückgelassenen Fischfanggeräten – insgesamt 70 Prozent aller Abfälle im Meer verursachen.

Die Kommission fordert die beteiligten EU-Institutionen auf, dieses Anliegen als prioritär zu behandeln und greifbare Ergebnisse bereits vor der Europawahl im Mai 2019 vorzulegen.

Die neuen Regeln umfassen Folgendes:

  • Verbot von Kunststoffen in bestimmten Produkten: Einwegkunststoffprodukte, für die es erschwingliche Alternativen gibt, sollen nicht mehr zugelassen werden. Dies gilt für Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff, die stattdessen vollständig aus umweltfreundlicheren Materialien hergestellt werden müssen. Einweggetränkebehälter, die Kunststoff enthalten, sollen nur dann erlaubt sein, wenn ihre Deckel und Verschlüsse an ihnen befestigt sind.

  • Zielvorgaben für die Verbrauchsminderung: Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass weniger Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher aus Kunststoff in Umlauf kommen. Politische Maßnahmen könnten bspw. nationale Ziele für die Verbrauchsminderung, eine verbesserte Verfügbarkeit alternativer Produkte in den Geschäften sowie eine kostenpflichtige Bereitstellung von Einwegkunststoffprodukten beinhalten.

  • Zielvorgaben für die Sammlung: Für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff muss bis zum Jahr 2025 eine Sammelquote von 90 Prozent erreicht werden. Dies kann bspw. durch Pfandsysteme geschehen.

  • Kennzeichnungsvorschriften: Auf bestimmten Produkten wie Hygieneeinlagen, Feuchttüchern und Luftballons muss in klarer und standardisierter Form darüber informiert werden, dass Kunststoffe enthalten sind. Zudem müssen Hinweise zu den negativen Umweltfolgen dieser Produkte und ihrer angemessenen Entsorgung angegeben werden.

  • Sensibilisierungsmaßnahmen: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen durch die Mitgliedstaaten für die negativen Konsequenzen des achtlosen Wegwerfens von Einwegkunststoffen sensibilisiert werden und auf die verfügbaren Wiederverwendungssysteme und Abfallbewirtschaftungsmöglichkeiten dieser Produkte aufmerksam gemacht werden.

Quelle: Europäische Kommission

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