Die Europäische Kommission hat heute ihren neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft verabschiedet, der ein wesentlicher Bestandteil des im Dezember 2019 vorgelegten Europäischen Green Deal ist. Mit dieser Agenda soll der Übergang zur klimaneutralen Kreislaufwirtschaft in Europa mit nachhaltigem sowie ressourcenschonendem Wachstum vollzogen werden.
Der Aktionsplan umfasst folgende Maßnahmen:
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Rechtsvorschriften für eine nachhaltige Produktpolitik sollen sicherstellen, dass Produkte nachhaltiger werden und somit länger halten, wiederverwendbar, reparierbar und recycelbar sind und außerdem aus möglichst viel recyceltem Material bestehen.
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Diese Vorgaben gelten für alle Produkte und gehen über die aktuelle Ökodesign-Richtlinie hinaus, die nur für energieverbrauchsrelevante Produkte gilt.
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Zudem soll die Verwendung von Einwegprodukten eingeschränkt und die Vernichtung nicht verkaufter langlebiger Güter verboten werden.
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Für eine verbesserte Reparaturfähigkeit wird bis 2021 ein „Recht auf Reparatur“ in die EU-Verbraucher- und Produktpolitik eingebettet, wonach Konsumgüter leicht zu reparieren und aufzurüsten sein müssen.
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Damit Verbraucherinnen und Verbraucher nachhaltige Kaufentscheidungen leichter treffen können, werden Unternehmen dazu verpflichtet, am Verkaufsort verlässliche Produktinformationen bereitzustellen – insbesondere über die Haltbarkeit, Reparaturfähigkeit und Umweltverträglichkeit der Ware.
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In diesem Zusammenhang soll ein European Circular Dataspace eingeführt werden, mit dessen Hilfe digitale Produktinformationen abgerufen werden können, beispielsweise über einen digitalen Produktpass.
Monique Goyens, Generaldirektorin der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC, sagte hierzu: „Dieser Aktionsplan ist entscheidend, um die grüne Wende Wirklichkeit werden zu lassen. Wenn wir möchten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rolle wahrnehmen, sollte es für sie einfach, bequem und erschwinglich sein, nachhaltig einzukaufen – was heute bei weitem nicht der Fall ist. (…) Wenn das Marktangebot nachhaltiger wird, wenden sich Verbraucherinnen und Verbraucher automatisch umweltfreundlicheren Produkten zu. Nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion sind die beiden Seiten derselben Medaille und der Plan der EU-Kommission hat diese Essenz endlich erfasst.“
Quelle: EK
Mehr Informationen, BEUC Pressemitteilung und der Action Plan