ConPolicy
Kontakt

VerbraucherschutzNeuer Höchstwert an Verbraucherbeschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung

Heute veröffentlichte die Bundesnetzagentur Einzelheiten zu Verbraucherbeschwerden im Telekommunikationssektor für das Jahr 2020. Demnach sind Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen.

Dies sind weitere Einzelheiten:

  • Mit insgesamt 63.273 schriftlichen Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen verzeichnete die Bundesnetzagentur nach einem zuletzt rückläufigen Trend zwischen den Jahren 2018 und 2019 von vormals 62.247 auf 54.242 Beschwerdefälle nun einen neuen Höchstwert.
  • Nach wie vor bezogen sich die Beschwerden vorläufig auf Werbeanrufe zu Versicherungs-, Finanz- und Energieversorgungsprodukten sowie aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements. Beschwerden zu Telekommunikationsdienstleistungen gingen hingegen zurück.
  • Bei der Art der Gesprächsführung wurden besonders schwere Verstöße festgestellt: Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden am Telefon oder im Anschluss ungewollt Verträge untergeschoben, Anruferinnen und Anrufer verschleierten systematisch die Identität ihrer Auftraggeberinnen und -geber oder gaben sich als Behördenvertreterinnen und -vertreter aus, um Vertrauen zu gewinnen. Einige Verbraucherinnen und Verbraucher wurden aggressiv beschimpft oder erhielten dutzende Anrufe.
  • Auch die Höhe der seitens der Bundesnetzagentur verhängten Bußgelder im Jahr 2020 stellt mit 1.351.500 Euro einen sukzessiven Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren dar: Im Jahr 2018 lag die Summe noch bei 1.105.000 Euro und in 2019 bei 1.309.500 Euro.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, merkte hierzu an: „Auch 2020 haben uns viele Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung erreicht. Wir gehen weiterhin mit Nachdruck gegen die Verursacher vor.“

Quelle: Bundesnetzagentur

Weitere Informationen