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DigitalisierungNeues Datengesetz: Wichtig für die Entscheidungshoheit über Daten für Verbraucherinnen und Verbraucher

Die Europäische Kommission präsentierte heute Vorschläge für das Datengesetz, das neue Bedingungen und Schutzmaßnahmen zur gemeinsamen Nutzung, Übertragbarkeit und Zugänglichkeit von Daten enthält. Mit diesem Datengesetz soll geregelt werden, wer in der EU erzeugte Daten nutzen, darauf zugreifen und sie weitergeben darf, um so die Fairness in der Datenwirtschaft zu gewährleisten. Das Datengesetz bildet den letzten Baustein der Datenstrategie der Kommission und wird eine Schlüsselrolle beim digitalen Wandel in Europa spielen.

Die Vorschläge beinhalten folgendes:

  • Nutzerinnen und Nutzer von vernetzten Geräten sollen Zugang zu den von ihnen generierten Daten erhalten, von denen bislang oft nur die Hersteller profitieren. Nutzerinnen und Nutzer sollen ihre Daten außerdem mit Dritten teilen können, um unter anderem datengesteuerte innovative Dienste anbieten zu können.
  • Ungleichgewichte in Verträgen zur Nutzung von Daten sollen verhindert werden und die Verhandlungsmacht und -position kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) somit gestärkt werden.
  • Bei öffentlichen Notständen wie Überschwemmungen oder Waldbränden, für die ein schneller Datenzugang erforderlich ist, sollen staatliche Behörden die Möglichkeit haben, auf Daten des privaten Sektors zuzugreifen und diese zu nutzen. Sofern die Daten nicht anderweitig verfügbar sind, sollen Behörden ein rechtliches Mandat dafür erheben können.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher sollen effektiv zwischen verschiedenen Anbietern von Cloud-Datenverarbeitungsdiensten wechseln können und vor unrechtmäßiger Datenübermittlung geschützt werden.

Monique Goyens, Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbandes (BEUC), sagte hierzu: „Diese Datengesetz ist ein wichtiges Puzzleteil, um sicherzustellen, dass der Zugang zu Daten branchenübergreifend fair ist, und gleichzeitig den Nutzerinnen und Nutzern die volle Entscheidungsgewalt darüber zu geben, was mit den von ihnen erzeugten Daten geschieht. Die EU-Datenschutzverordnung muss nicht nur einen Rahmen für den Zugang zu Daten und deren Weitergabe schaffen, sondern auch die bestehenden Datenschutz-, Verbraucher- und Wettbewerbsvorschriften ergänzen. Es ist wichtig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden können, was mit den von ihnen erzeugten Daten geschieht, wann sie sie weitergeben und mit wem. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ein einfach auszuübendes Recht auf Datenübertragbarkeit haben, das über personenbezogene Daten hinausgeht, so dass sie zum Beispiel alle ihre Daten von einem Dienst zu einem anderen mitnehmen können, wenn sie dies wünschen. Die EU muss auch sicherstellen, dass das Datengesetz nicht dazu führt, dass Datenmonopole von Big Tech gestärkt werden.“

Quelle: EK & BEUC

Weitere Informationen und BEUC-Pressemitteilung