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VerbraucherschutzNew Deal für Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt EU-Verbraucherrechte

Heute präsentierte die Kommission ihren New Deal für Verbraucherinnen und Verbraucher, der Verbraucherrechte und deren Durchsetzung unter EU-Recht stärken soll. Im Kern geht es darum, dass nationale Verbraucherbehörden mit effizienten und sanktionsstärkeren Instrumenten ausgestattet werden, um zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher agieren zu können. Darüber hinaus wird der Verbraucherschutz auf den Online-Bereich ausgeweitet und es wird klargestellt, dass der Vertrieb von als identisch deklarierten Produkten von unterschiedlicher Qualität verboten ist.

Dies sind die zentralen Punkte:

  1. Verbraucherrechte online stärken: Der New Deal fordert mehr Transparenz auf Online-Marktplätzen und bei Suchergebnissen zu Online-Plattformen. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher bspw. bei einem Online-Marktplatz einkaufen, müssen sie klar darüber informiert werden, ob die gekaufte Ware oder Dienstleistung von einem Händler oder Privatperson angeboten wird. Bei Online-Suchergebnissen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher informiert werden, ob ein Suchergebnis von einem Händler bezahlt wird und welche Parameter die Rangfolge der Ergebnisse bestimmen.

  2. Angemessene Instrumente zur Durchsetzung der Verbraucherrechte: Verbraucherorganisationen in allen EU-Ländern können im Namen einer Gruppe von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die durch illegale Geschäftspraktiken geschädigt wurden, Entschädigung, Ersatz oder eine Reparatur beantragen. Darüber hinaus soll der New Deal sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in allen Mitgliedstaaten das Recht auf individuelle Rechtsbehelfe (z.B. finanzielle Entschädigung oder Vertragskündigung) haben, wenn sie von unlauteren Geschäftspraktiken wie aggressiver oder irreführender Werbung betroffen sind.

  3. Wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen EU-Verbraucherrecht: Dem Vorschlag zufolge sollen die EU-Verbraucherbehörden befugt sein, in koordinierter Weise wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen zu verhängen. Bei weit verbreiteten Verstößen zulasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern in mehreren EU-Mitgliedstaaten beläuft sich die Höhe der Geldbuße auf maximal vier Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens im jeweiligen Mitgliedstaat.

  4. Gegen duale Qualitätspraktiken bei Verbraucherprodukte: Gemäß der Kommissionsleitlinien vom September 2017 wird der New Deal die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken aktualisieren. Dies soll verdeutlichen, dass nationale Behörden gegen irreführende Geschäftspraktiken zur Vermarktung von Produkten vorgehen können, wenn die Produkte EU-weit als identisch ausgewiesen werden, sich jedoch in ihrer Zusammensetzung oder Eigenschaften wesentlich voneinander unterscheiden.

Monique Goyens, Generaldirektorin der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC, merkte dazu an: „Die Kommission schlägt den richtigen Weg ein, um die Durchsetzbarkeit des EU-Verbraucherrecht zu verbessern. Allzu oft haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Rechnung für unfaire Geschäftspraktiken zu tragen und müssen feststellen, dass es unmöglich ist, ihre Rechte einzufordern. Strengere Sanktionen sowie die Möglichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, eine kollektive Entschädigung zu beantragen, sind längst überfällig. Der New Deal wird daher äußerst begrüßt. Zu lange wurde Verbraucherinnen und Verbraucher der Zugang zur Gerechtigkeit verwehrt, wenn sie unfaire oder illegale Geschäftspraktiken erlitten. In einigen Fällen können Verbraucherinnen und Verbraucher nun kollektiv Schadensersatz verlangen."

Quelle: Europäische Kommission

Weitere Informationen  und BEUC-Pressemitteilung