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Kühling, J. & F. SackmannRecht an Daten

Leseempfehlung

Autoren:
Jürgen Kühling & Florian Sackmann

Erscheinungsdatum:
November 2018

Publikation:
Rechtsgutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)

Seit einiger Zeit wird in Deutschland eine Debatte um die Modifikation beziehungsweise Ergänzung des datenschutzrechtlichen Ordnungsrahmens unter dem Schlagwort eines „Dateneigentums“ geführt. Das vorliegende Rechtsgutachten bewertet eine solche mögliche Entwicklung hin zu einem Ausschließlichkeitsrecht an Daten primär aus der Perspektive der Verbraucher. Dabei wird festgestellt, dass die gegenwärtige Rechtsordnung Rechte an Daten nach dem jeweiligen Schutzzweck zuweist. Ein einheitliches Datenrecht kennt die Rechtsordnung nicht. Es würde sich auch nicht in ihre Systematik einfügen. Die Idee einer Dateneigentumsordnung, die in unterschiedlichen Ausprägungen Daten jeweils einem Berechtigten exklusiv die Verfügung darüber zuweisen will, ist daher abzulehnen. Neue Rechte an Daten, die diese einzelnen Akteuren in Form eines Ausschließlichkeitsrechts zuweisen, sind unnötig und – auch wegen der dadurch weiter steigenden Komplexität – kontraproduktiv. Die gegenwärtige Rechtslage ist geeignet, die sich stellenden Probleme zu lösen. Das bedingt jedoch eine konsequente Nutzung der gegebenen Möglichkeiten im exekutiven Vollzug insbesondere durch die Datenschutzaufsichts- und Kartellbehörden. Die Betrachtung der Referenzgebiete Mobilität und Gesundheit verschärft die Einwände gegen einen dateneigentumsrechtlichen Regulierungsansatz. Das Beispiel der Mobilität zeigt die wachsende Bedeutung von Daten auf, ist gleichzeitig aber auch ein Beispiel für einen an sich funktionierenden gegenwärtigen Rechtsrahmen. Bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten zeigt sich umgekehrt, dass ein komplexes und wenig zielführendes Datenschutzrechtsregime besteht, das sich durch die Einführung von Ausschließlichkeitsrechten an Daten weiter verkomplizieren würde.

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