ConPolicy
Kontakt

Verbraucherschutz"Sweep" deckt irreführende Praktiken beim Online-Kauf von Telekommunikationsleistungen auf

Die Europäische Kommission präsentierte heute zusammen mit nationalen Verbraucherschutzbehörden die Ergebnisse eines EU-weiten "Sweeps", also einer Reihe von Online-Überprüfungen, die von Verbraucherschutzbehörden in verschiedenen Ländern zeitgleich durchgeführt werden. Diese Kontrolle von 207 Webseiten, die Festnetz-, Mobiltelefon-, Internet-, Audio- und Videostreamingdienste anbieten, zeigte, dass 163 davon gegen geltendes EU-Verbraucherrecht verstoßen könnten.

Dies sind die häufigsten Probleme:

  • In der Hälfte der Fälle bewarb die Website angeblich kostenlose oder ermäßigte Pakete von Dienstleistungen, die letztendlich nur einen angebotenen Service in einem gebündelten Paket darstellten.

  • Beim Großteil der Webseiten (78,7 Prozent) wurde kein Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform bereitgestellt. Bei 40,6 Prozent gab es keine Beschreibung eines Streitbeilegungssystems.

  • Bei knapp einem Drittel der Webseiten können Anbieter ihre Vertragsbedingungen oder Leistungsmerkmale einseitig ändern – ohne die Verbraucherinnen und Verbraucher darüber zu informieren bzw. dies zu rechtfertigen und ohne, dass sie ihren Vertrag kündigen können.

  • 25,1 Prozent machten keine eindeutigen oder wahrheitsgemäßen Angaben zu Entschädigungs- und Erstattungsregelungen für den Fall, dass die angebotene Dienstqualität nicht der bezahlten Leistung entspricht. Auf 21,7 Prozent der Webseiten wurden keine klaren und umfassenden Informationen zur automatischen Vertragsverlängerung bereitgestellt.

Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, merkte hierzu an: „Die Verbraucherinnen Verbraucher nutzen ihre Mobilfunk- oder Internetabonnements täglich und sollten sich daher auf die Anbieter dieser Dienste verlassen können. Die Überprüfung zeigt jedoch, dass viele der Websites, die solche Dienste anbieten, die Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Bewerben falscher Rabatte oder das Unterschlagen von Informationen, die für eine fundierte Entscheidung erforderlich wären, in die Irre führen. Ich gehe davon aus, dass die falschen und irreführenden Informationen schnellstmöglich berichtigt werden und der Sektor sich künftig an die EU-Verbraucherschutzvorschriften hält.“

Quelle: Europäische Kommission

Mehr Informationen