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VerbraucherschutzTelekommunikation: Verbraucherinnen und Verbraucher reichten deutlich mehr Schlichtungsanträge ein

Die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur veröffentlichte heute seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022. Demnach stiegen die Anträge auf Schlichtung von Kundinnen und Kunden gegenüber Telekommunikationsunternehmen um knapp die Hälfte.

Die Schlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Telekommunikationsunternehmen und deren Kundinnen und Kunden mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung, ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung zu erreichen.

Dies sind weitere Einzelheiten:

  • Im Jahr 2022 stellten Kundinnen und Kunden von Telekommunikationsunternehmen in 2.389 Fällen einen Antrag auf Schlichtung – dies ist ein Anstieg um circa 47 Prozent im Vergleich zu 1.622 Schlichtungsanträgen im Vorjahr.
  • Inhaltliche Kernthemen waren dabei die Inhalte und Umsetzung von Verträgen, Streitfällen im Zusammenhang mit Störungen, verminderter Datenübertragungsrate und Rechnungsreklamationen.
  • Über die Schlichtungsstelle Telekommunikation wurde in 886 (38 Prozent) der 2.351 beendeten Schlichtungsverfahren eine Übereinkunft der streitenden Parteien erzielt. In 35 Fällen nahmen die Parteien den Schlichtungsvorschlag nicht an.
  • In 429 Fällen wurden die Anträge zurückgezogen und in 618 Fällen verweigerten die Unternehmen die Teilnahme am Schlichtungsverfahren.
  • Vor dem Hintergrund der beendeten Verfahren konnte die Schlichtungsstelle im Vergleich zum Vorjahr einen wesentlich höheren Anteil der Schlichtungsverfahren eröffnen.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, merkte hierzu an: „Verbraucherinnen und Verbraucher suchen verstärkt eine neutrale Vermittlung bei Streitigkeiten mit ihrem Telefon- oder Internetanbieter. Im Schlichtungsverfahren können die Parteien in vielen Fällen unkompliziert und kostenfrei eine gemeinsame Lösung finden.“

Quelle: Bundesnetzagentur

Weitere Informationen und Tätigkeitsbericht 2022