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DigitalisierungTikTok verpflichtet sich zur Einhaltung der EU-Verbraucherschutzvorschriften und beendet damit Ermittlungen

Heute haben die Europäische Kommission und nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC-Netz) angekündigt, ihren Dialog mit der Social-Media-Plattform TikTok abzuschließen. Demnach hat sich TikTok nun dazu verpflichtet, seine Geschäftspraktiken an die EU-Vorschriften zu Werbung und Verbraucherschutz anzupassen – bspw. an die Richtlinien zu unlauteren Geschäftspraktiken, Verbraucherrechte und missbräuchliche Vertragsklauseln. Dieser Dialog begann im Februar 2021, als die Europäische Verbraucherorganisation BEUC gemeinsam mit 18 europäischen Verbraucherorganisationen auf die problematischen Praktiken und Verstöße gegen EU-Verbraucherschutzvorschriften seitens TikTok hinwies. Dazu zählte auch der mangelnde Schutz von Kindern vor versteckter Werbung und unangemessenen Inhalten auf der Plattform.

Dies sind die wichtigsten Verpflichtungen: 

  • Nutzerinnen und Nutzer können nun Werbung und Angebote melden, die Kinder zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen drängen oder verleiten könnten.
  • Für Markeninhalte (Branded Content) gilt nun eine Richtlinie zu Markeninhalten zum Schutz der Nutzerinnen und Nutzer, die die Bewerbung unangemessener Produkte und Dienstleistungen wie Alkohol, Lockangebote für "get rich quick" sowie Zigaretten verbietet.
  • Nutzerinnen und Nutzer werden aufgefordert, einen Markeninhalte-Button zu aktivieren, wenn sie Inhalte veröffentlichen, die mit bestimmten markenbezogenen Schlüsselwörtern und Hashtags wie #ad oder #sponsored versehen sind.
  • Bezahlte Werbung in Videos wird mit einer neuen Kennzeichnung versehen, die von einer dritten Partei auf ihre Wirksamkeit geprüft wird.
  • Nutzerinnen und Nutzer können nicht offengelegte Markeninhalte melden, sodass neue Regeln für Hashtags und Labels eingeführt werden.

Ursula Pachl, stellvertretende BEUC-Generaldirektorin, kommentierte dies: „Wir begrüßen, dass TikTok sich verpflichtet hat, die Transparenz des Marketings auf seiner Plattform zu verbessern, aber die Auswirkungen solcher Verpflichtungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben höchst ungewiss. Trotz des über ein Jahr andauernden Dialogs mit TikTok ist die Untersuchung nun abgeschlossen, so dass die von uns geäußerten Bedenken nicht ausgeräumt wurden. Wir sind besonders besorgt darüber, dass TikTok das Profiling und die gezielte Ansprache von Kindern mit personalisierter Werbung nicht einstellen wird. Dies steht im Widerspruch zu den fünf Grundsätzen für die Werbung gegenüber Kindern, die von den Datenschutz- und Verbraucherschutzbehörden letzte Woche verabschiedet wurden. Wir fordern die Behörden nun dringend auf, die Aktivitäten von TikTok genau zu überwachen und nationale Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, wenn die Zusagen nicht eingehalten werden. Dies darf nicht das Ende der Geschichte sein. BEUC und unsere Mitglieder werden die Entwicklungen genau im Auge behalten.“

Quelle: EK & BEUC

Weitere Informationen und BEUC-Pressemitteilung