ConPolicy
Kontakt

DigitalisierungUntersuchung zum Digital Markets Act: Apple und Google setzen einige Vorgaben nicht um

Im Rahmen einer regelmäßigen Marktbeobachtung hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) untersucht, ob ausgewählte Bestimmungen des Digital Markets Act (DMA) bis zum Stichtag umgesetzt wurden. Der DMA zielt darauf ab, den Zugang zu digitalen Märkten, der häufig von großen Digitalkonzernen wie Google, Meta, Apple oder Amazon kontrolliert wird, zu ändern, um den Wettbewerb zu fördern und den Verbraucher:innen mehr Auswahl zu bieten. Für große Digitalkonzerne gilt der DMA gilt seit dem 7. März.

Konkret hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Umsetzung von Artikel 6 Abs. 3 (Deinstallation vorinstallierter Software und Standardeinstellungen) und Artikel 6 Abs. 4 (Installation von Software-Anwendungen Dritter) des DMA für Google und Apple in einem ersten Check überprüft. Weitere Prüfungen zur Einhaltung des DMA seitens der Gatekeeper, zu denen auch Meta, Amazon, Microsoft und Bytedance gehören, sind möglich. 

Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass relevante Änderungen nicht vollständig bei Android- und iPhone-Nutzer:innen angekommen sind. Beispielsweise waren für das Samsung Galaxy S20 keine Updates auf Android-Version 13 verfügbar, während das iOS von Apple zwar ein Update erhalten hat, das jedoch aus Sicht des vzbv nicht alle erforderlichen Anpassungen beinhaltet. Um von bestimmten Regelungen des DMA zu profitieren, müssen Verbraucher:innen ihre mobilen Betriebssysteme aktualisieren. Je nach den Einstellungen ihres Geräts müssen Nutzer:innen möglicherweise selbst aktiv werden und das aktuelle Betriebssystemupdate installieren. 

Quelle: vzbv
Weitere Informationen