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VerbraucherschutzVerbraucherbeschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen erneut auf Höchststand

Heute veröffentlichte die Bundesnetzagentur Einzelheiten zu Verbraucherbeschwerden im Telekommunikationssektor für das Jahr 2021. Mit insgesamt 79.702 Beschwerden nahmen unerlaubte Werbeanrufe gegenüber dem Vorjahr deutlich zu, nachdem bereits im Vorjahr ein Höchststand verzeichnen wurde.

Dies sind weitere Einzelheiten:

  • Mit insgesamt 79.702 schriftlichen Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen verzeichnete die Bundesnetzagentur einen Anstieg um 26 Prozentpunkte der Beschwerden gegenüber dem Vorjahr 2020 (63.273 Beschwerden) und somit einen erneuten Höchststand.
  • Die Beschwerden bezogen sich vornehmlich auf Werbeanrufe zu Energieversorgungsprodukten gefolgt von Versicherungs- und Finanzprodukten sowie aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements und Gewinnspiele.
  • Vermehrt wurde den Empfängerinnen und Empfängern bei Werbeanrufen entweder keine oder eine häufig im Tagesrhythmus wechselnde falsche Rufnummer angezeigt. Dies machte es den Betroffenen besonders schwer, Werbeanrufe zu erkennen und zu verhindern.
  • Auch die Gesamthöhe der verhängten Bußgelder durch die Bundesnetzagentur stellte mit 1.435.000 Euro einen erneuten Anstieg gegenüber dem Vorjahr 2020 (1.351.500 Euro) dar.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, merkte hierzu an: „Im Jahr 2021 haben uns so viele Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung erreicht wie noch nie. Wir gehen weiterhin mit Nachdruck gegen die Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreibe. Zudem ist die in vielen Fällen zu beobachtende Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ein weiterer schwerer Rechtsverstoß zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zulasten der rechtmäßig agierenden Wettbewerber. Mit der Verdreißigfachung des Bußgeldrahmens hat der Gesetzgeber klargestellt, dass eine Unterdrückung der Rufnummer bei Werbeanrufen inakzeptabel ist. Wir werden die Täter mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen.“

Quelle: Bundesnetzagentur

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