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UmweltschutzVerpackungsregister LUCID soll für mehr Transparenz rund ums Recycling sorgen

Ab sofort können sich alle Unternehmen, die verpackte Waren für private Endverbraucherinnen und -verbraucher in Deutschland vertreiben, online beim Verpackungsregister LUCID registrieren. Als Teil des neuen Verpackungsgesetzes sollen Hersteller ab Januar 2019 ihrer erweiterten Produktverantwortung nachkommen, indem sie die Kosten für Entsorgung und Recycling ihrer Verpackungen selbst übernehmen.

LUCID wurde von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ins Leben gerufen, die auch eine Orientierungshilfe zu recyclinggerechten Verpackungsdesigns und einen Katalog über systembeteiligungspflichtige Verpackungen initiiert hat.

Weitere Einzelheiten:

  • Hersteller, die nicht bis zum 1. Januar 2019 online registriert sind, dürfen ihre verpackte Ware ab dem neuen Jahr nicht mehr in Deutschland verkaufen.

  • Firmen- und Markennamen der registrierten Unternehmen sind künftig über LUCID öffentlich und online für alle sichtbar. Somit können Verbraucherinnen und Verbraucher überprüfen, inwiefern Hersteller und Händler ihrer Produktverantwortung für Verpackungen nachkommen.

  • Für die Registrierung sowie Produktverantwortung ist es dabei unerheblich, ob die verpackte Ware online oder im stationären Ladengeschäft vertrieben wird.

Gunda Rachut, Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, merkte dazu an: „Mit dem frühzeitigen Start des Registers – bereits vier Monate vor Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes – geben wir allen Unternehmen die Möglichkeit, sich schon jetzt auf die neuen Vorgaben einzustellen. Gerade kleine Unternehmen sollen ausreichend Zeit bekommen, um die Vorgaben des Verpackungsgesetzes reibungslos bis zum offiziellen Inkrafttreten des Gesetzes umsetzen zu können."

Quelle: BMUB

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