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Verbraucherschutz vzbv zeigt mangelhafte Umsetzung des Kündigungsbuttons

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) präsentierte heute aktuelle Untersuchungsergebnisse zur Umsetzung des Kündigungsbuttons im Internet, ein Jahr nach dessen Einführung. Den Ergebnissen zufolge konnte eine gesetzeskonforme Umsetzung des Kündigungsbuttons auf nur 42 Prozent der untersuchten Webseiten festgestellt werden.

Der vzbv entwickelte ein Python-Skript zur automatisierten Webseitenanalyse und ermittelte so im November 2023 insgesamt 3.000 Webseiten unterschiedlicher Anbieter, die seit Juli 2022 dazu verpflichtet sind, einen Kündigungsbutton anzubieten. Erstmals im November 2022 und später im Juni 2023 wurden davon final 2.946 Seiten zur Einhaltung der Button-Lösung einer automatisierten Webseitenanalyse unterzogen.

Dies sind weitere Einzelheiten:

  • Nur 42 Prozent der untersuchten Webseiten verfügten über eine gesetzeskonforme Umsetzung des Kündigungsbuttons, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher einfach online kündigen können.
  • Im Vergleich zur ersten Erhebung aus November 2022 hat sich die Zahl der Webseiten mit Kündigungsbutton bei der aktuellen Überprüfung im Juni 2023 immerhin um 14 Prozentpunkte von 28 auf 42 Prozent erhöht.
  • Anbieter von kostenpflichtigen Langzeitverträgen sind seit dem 1. Juli 2022 verpflichtet, auf ihrer Webseite einen Kündigungsbutton einzurichten, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Online-Kündigung von Zeitungsabonnements, Streamingdiensten, Mobilfunk- oder Stromlieferverträgen zu erleichtern.

Ramona Pop, Vorständin des vzbv, kommentierte dies: „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Verträge, die online angeboten werden, mit einem Klick kündigen können. Dass auch nach einem Jahr die Mehrheit der untersuchten Anbieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist inakzeptabel. Unternehmen hatten genügend Zeit, sich mit der neuen Rechtslage auseinanderzusetzen. Es gibt keine Entschuldigung dafür, wenn der Kündigungsbutton immer noch fehlt oder mangelhaft umgesetzt wurde. Wir beobachten weiterhin, dass Anbieter das letztliche Kündigungsformular erst hinter dem Kunden-Login zur Verfügung stellen. Das ist nach Auffassung des vzbv jedoch nicht erlaubt. Für Verbraucher:innen gibt es also weiterhin erhebliche Hindernisse und Probleme, wenn sie online Laufzeitverträge kündigen möchten.“

Quelle: vzbv

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