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VerbraucherschutzWarnung vor vernetztem Spielzeug

Die Bundesnetzagentur rät Verbraucherinnen und Verbraucher in der Weihnachtszeit zu besonderer Vorsicht beim Kauf intelligenter Spielzeuge oder vernetzter Alltagsgegenstände. Diese können die Privatsphäre verletzten indem sie unbemerkt Audio- oder Bilddaten aufzeichnen und an ein Empfangsgerät weiterleiten.

Vor folgenden Produkten wird insbesondere gewarnt:

  • Smart Toys: Intelligente Spielzeuge, die unbemerkt Bild- oder Tonaufnahmen machen und weiterleiten können (wie bspw. per App steuerbare Roboter oder vernetzte Kuscheltiere und Puppen), werden in Deutschland als Spionagegerät eingestuft und sind daher verboten.

  • Smartwatches für Kinder: Der Verkauf von Kinderuhren ist verboten, falls diese neben einer per App steuerbaren eingeschränkten Telefoniefunktion auch über eine Abhörfunktion verfügen.

  • Intelligente Lautsprecher: Grundsätzlich sind Lautsprecher, die mittels Spracherkennung Befehle empfangen und weiterleiten können, erlaubt. Es muss für die Benutzerin oder den Benutzer jedoch eindeutig und steuerbar sein, wann solche Aufnahmen stattfinden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen zudem darüber informiert werden, dass die Daten an den Hersteller oder an andere Unternehmen weitergeleitet wird.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, merkte hierzu an: „Solche Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrophone verstecken, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Diese funkfähigen Sendeanlagen sind verboten. Gerade in der Weihnachtszeit ist vernetztes Kinderspielzeug stark nachgefragt. Wir warnen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, sich vor dem Kauf über die genaue Funktionsweise zu informieren.“

Quelle: Bundesnetzagentur

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