Auch wenn vielfach ohne erläuternde Zusätze vom „Verbraucher“, von „Verbraucherschutz“ oder „Verbraucherrecht“ die Rede ist, verbergen sich hinter diesen einheitlichen „Etiketten“ bei näherer Betrachtung unterschiedliche Verbraucherbegriffe und Verbraucherleitbilder sowie verschiedene Schutzkonzeptionen und gesetzgeberische Zwecke. Ein genauerer Blick hinter die einheitliche begriffliche „Fassade“ deshalb ebenso lohnend wie eine präzisere Betrachtung der situativen Differenzierungen im Verbraucherrecht.
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