Die europäische Verbraucherorganisation BEUC gab heute bekannt, dass sie sich der Untersuchung der Europäischen Kommission gegen Apple wegen Wettbewerbsverzerrung beim Vertrieb von Musikstreaming-Apps anschließen wird.
Am 30. April 2021 erhob die Europäische Kommission formal Anklage gegen Apple, da sie zu dem vorläufigen Ergebnis kam, dass Apple seine marktbeherrschende Stellung im Bereich des Vertriebs von Musikstreaming-Apps über seinen sogenannten App Store missbrauche.
Das Geschäftsmodell von Apple umfasst unter anderem ein stark verflochtenes System zwischen den Endgeräten und Software-Applikationen, in dem der App Store die einzige Schnittstelle zwischen Apple-Nutzerinnen und -Nutzern sowie Entwicklern darstellt, um Apps zu kaufen oder anzubieten.
Diese Untersuchung bezieht sich vor allem auf die folgenden, nicht verhandelbaren Regeln, die Apple in den Vereinbarungen mit Entwicklern von Musikstreaming-Apps über den App Store festlegt:
- Erstens schreibt Apple für den Vertrieb kostenpflichtiger digitaler Inhalte die Verwendung seines Apple-eignen Systems für In-App-Käufe (IAP) vor. Damit wird Apple zum Vermittler für alle IAP-Transaktionen und übernimmt die Abrechnungsbeziehung sowie die damit verbundene Kommunikation für die konkurrierenden Entwickler von Musik-Streaming-Apps.
- Zudem erhebt Apple von den Entwicklern eine Provision in Höhe von 30 Prozent auf alle im Rahmen von IAP-Käufen bezogenen Abonnements. Dies erhöht die Kosten der konkurrierenden App-Entwickler, was wiederum zu höheren Verbraucherpreisen führt, da die meisten Streaming-Anbieter diesen Aufschlag an die Endverbraucherinnen und -verbraucher weitergeben.
- Zweitens schränken Apples sogenannte "Anti-Steering-Bestimmungen" die Möglichkeiten der App-Entwickler ein, die Nutzerinnen und Nutzer über alternative Kaufmöglichkeiten außerhalb der Apps zu informieren. Zwar erlaubt Apple den Verbraucherinnen und Verbrauchern, anderswo gekaufte Musikabonnements zu nutzen, aber seine Vorschriften hindern die Entwickler daran, die Nutzerinnen und Nutzer über diese – in der Regel günstigeren – Bezugsmöglichkeiten zu informieren.
- Als problematisch erachtet die Kommission daher, dass Apple-Nutzerinnen und -Nutzer mitunter deutlich höhere Preise zahlen – entweder über höhere Gebühren für ihre In-App-Musikabonnements auf Apple-Geräten oder weil sie davon abgehalten werden, bestimmte Abonnements direkt in ihren Apps zu kaufen.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin zuständig für Wettbewerbspolitik der EU-Kommission, erklärte hierzu: „App-Stores spielen in der digitalen Wirtschaft von heute eine wichtige Rolle. Wir können mittlerweile über Apps Einkäufe tätigen und auf Nachrichten, Musik oder Filme zugreifen, anstatt zu diesem Zweck auf die entsprechenden Websites zu gehen. Im Rahmen unserer Untersuchung sind wir zu dem vorläufigen Ergebnis gelangt, dass Apple für Nutzer von iPhones und iPads, die über den App Store darauf zugreifen, ein Torwächter ist. Außerdem steht das Unternehmen mit Apple Music mit anderen Musikstreaming-Anbietern im Wettbewerb. Durch die Festlegung strenger Regeln für den App Store, die für konkurrierende Musikstreaming-Dienste nachteilig sind, nimmt Apple den Nutzern die Möglichkeit, sich für günstigere Streaming-Angebote zu entscheiden, und verfälscht den Wettbewerb. Dies geschieht durch hohe Provisionen, die Apple bei jeder Transaktion im App Store von Konkurrenten erhebt. Außerdem verbietet Apple ihnen, ihre Kunden über andere Kaufmöglichkeiten zu informieren.“
Monique Goyens, Generaldirektorin von BEUC, kommentierte außerdem: „Wir freuen uns darauf, mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu einer breiten Palette von Musik-Streaming-Diensten haben, ohne dass ihre Auswahl auf unfaire Weise eingeschränkt oder die Preise künstlich in die Höhe getrieben werden.“
Quelle: BEUC & EC
Weitere Informationen und die BEUC-Pressemitteilung