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Analytische Studie für die Friedrich-Ebert-StiftungAuf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Institutionengefüge in der Verbraucherpolitik

Projektzeitraum:
März 2013 – September 2014

Auftraggeber:
Friedrich-Ebert-Stiftung

Globalisierung, Liberalisierung und Digitalisierung bringen nicht nur neue Chancen für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich, sie stellen diese auch vor Herausforderungen. Aufgabe der Verbraucherpolitik muss es daher sein, für einen angemessenen Verbraucherschutz zu sorgen. Hierfür müssen u.a. Institutionen existieren, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowohl schützen als auch befähigen.

Im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung widmete sich ConPolicy in diesem Vorhaben den Fragen, welchen Anforderungen ein zukunftsfähiges Institutionengefüge in der Verbraucherpolitik entsprechen muss, inwieweit das derzeitige Institutionengefüge diesen Anforderungen bereits genügt und welcher Handlungsbedarf sich aus der Differenz zwischen Soll- und Ist-Zustand ergibt.

Neben einer Literaturanalyse basiert die durchgeführte Studie auf drei Expertenworkshops, die im Jahr 2013 gemeinsam mit der Friedrich-Ebert-Stiftung durchgeführt wurden.

Zentrales Ergebnis der Studie ist, dass teils gravierende Handlungsbedarfe existieren. Diese erstrecken sich insbesondere auf die folgenden Bereiche:

  • Die derzeitige heterogene Akteurslandschaft in der Verbraucherpolitik ist zu konsolidieren. Nicht zunehmend mehr, sondern bessere Institutionen werden benötigt.
  • Überlappungen in den Zuständigkeiten der verbraucherpolitischen Akteure müssen abgebaut und zukünftig vermieden werden.
  • Der institutionalisierte Austausch zwischen den Akteursgruppen und deren Zusammenarbeit sind zu fördern. 
  • Die Innovationsfähigkeit der derzeitigen Akteurslandschaft ist sicherzustellen.
  • Die Verbraucherpartizipation in den Entscheidungsprozessen muss verbessert werden.

Die Studienergebnisse wurden am 22.09.2014 im Rahmen einer Veranstaltung vorgestellt und die Gesamtthematik mit Gerd Billen (Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz), Jochen Homann (Präsident der Bundesnetzagentur), Dr. Elke König (Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), Klaus Müller (Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands) sowie Andreas Mundt (Präsident des Bundeskartellamts) diskutiert.

Die Publikation kann hier heruntergeladen werden. 

Projektleitung

Geschäftsführer

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