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Forschungsvorhaben für das Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzEinwilligung 2.0: Entwicklung und Validierung von Handlungsoptionen zur Förderung informierter Datenschutz-Einwilligungen

Projektzeitraum: 
August 2016 – November 2017

Fördermittelgeber:
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

In der digitalen Welt werden in den unterschiedlichsten Situationen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Um Verbraucherinnen und Verbraucher hierüber zu informieren, gibt es gesetzliche Transparenzpflichten. Doch oftmals sind Verbraucherinnen und Verbraucher in der Praxis nur unzureichend über die Datenverarbeitungspraktiken informiert und willigen „blind“ in diese ein. Zur besseren Information wurde deshalb der sogenannte One-Pager entwickelt. Er fasst die wesentlichen Informationen einer oftmals mehrere Seiten umfassenden Datenschutzerklärung auf einer Seite in standardisierter Form zusammen. Jedoch war bisher nicht erforscht, ob der One-Pager zu einer höheren Informiertheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern beitragen kann.

Vor diesem Hintergrund zielte das Projekt darauf ab, die Wirksamkeit des One-Pagers zu evaluieren, die Ergebnisse einzuordnen sowie weitere Lösungsansätze zu prüfen und hieraus Handlungsempfehlungen zur Förderung einer besseren Informiertheit im Datenschutz abzuleiten. Übergeordnet ging es darum aufzuzeigen, wie Entscheidungssituationen bei Einwilligungsprozessen zur Datenverarbeitung ausgestaltet werden sollten, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst einfach, informiert und gemäß ihren individuellen Datenschutzpräferenzen handeln können.

Für das Projekt waren Methoden aus den Bereichen der analytischen Forschung und der angewandten Verbraucherforschung relevant und so wurden neben einer systematischen Literaturanalyse auch ein Online-Choice-Experiment und eine Online-Feldstudie durchgeführt. Die Ergebnisse des Projekts wurden in der Studie „Wege zur besseren Informiertheit: Verhaltenswissenschaftliche Ergebnisse zur Wirksamkeit des One-Pager-Ansatzes und weiterer Lösungsansätze im Datenschutz“ veröffentlicht.

Die Studie ist hier abrufbar. Eine Zusammenfassung der Studie (Policy Paper) findet sich hier.

 

Medien und sonstige Berichterstattung zum Projekt:

Heise.de // Studie zu Datenschutz-Bestimmungen: One-Pager ist kein Allheilmittel

Golem.de // Der Nutzer ist willig, doch die AGB sind schwach

VDI nachrichten // Informiert einwilligen

DatenschutzbeauftragterINFO // Studie zu Datenschutzerklärungen: One-Pager helfen nur bedingt

Datenschutz Praxis // Datenschutzerklärungen: One-Pager nur bedingt wirksam

Haufe Online Redaktion // One-Pager hebt Verständlichkeit der Datenschutzerklärung kaum

Projektteam

Geschäftsführer

030 / 2359116-11 c.thorun@conpolicy.de

Projektmanagerin

030 / 2359116-13 s.e.kettner@conpolicy.de

Max Vetter

Projektmanager

030 / 2359116-0 fellows@conpolicy.de