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NachhaltigkeitDer neue Green Deal aus Verbrauchersicht

Die Europäische Kommission hat heute ihren Green Deal vorgestellt, der Maßnahmen gegen den Klimawandel umfasst und Europa bis 2050 klimaneutral machen soll. Der Deal beinhaltet unter anderem einen Aktionsplan zur Förderung einer verstärkt kreislauforientierten Wirtschaft mit nachhaltigeren Produkten zur Ergänzung der neuen industriepolitischen Strategie.

Weitere Einzelheiten für Verbraucherinnen und Verbraucher:

  • Im Einklang mit dem Leitbild der Nachhaltigkeit und der Kreislaufwirtschaft sollen Verbraucherprodukte reparierbar und langlebig sein, aus recycelten Stoffen hergestellt werden und weniger Energie verbrauchen. Somit könnten Verbraucherinnen und Verbraucher über den Lebenszyklus eines gekauften Produkts Geld einsparen.

  • Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von zusätzlichen und genaueren Verbraucherinformationen, womit sie besser fundierte Kaufentscheidungen treffen können. Dies soll außerdem den Übergang zu umweltfreundlicheren Produkten und einer gesünderen Umwelt vorantreiben.

  • Weitere Maßnahmen der Gebäuderenovierung und Energieeffizienz sollen dazu beitragen, sowohl Energieverbrauch als auch -kosten privater Haushalte zu senken.

Monique Goyens, BEUC Generaldirektorin, erklärte: „Alle Verbraucherinnen und Verbraucher können dazu beitragen, dass unser Planet nicht zusammenbricht. Dafür muss die EU jedoch Strategien vorschlagen, die sie beim Übergang zu einem nachhaltigen Lebensstil unterstützen. Durch echte Alternativen zu Autos mit fossilen Brennstoffen, durch eine Veränderung der Nahrungsmittelproduktion und des -konsums entsprechend der Ressourcen unseres Planeten, oder durch eine vereinfachte Sanierung unserer Häuser kann die EU einen großen Unterschied für Verbraucherinnen und Verbraucher bewirken. Es wird jedoch Mut erfordern, Defizite in den Bereichen Bauen, Finanzen, Verkehr und Nahrungsmittel anzugehen. Die EU muss bei der Ausarbeitung ihrer Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels alle Haushalte berücksichtigen, insbesondere die weniger wohlhabenden. Richtlinien zur Förderung eines kohlenstoffarmen Verkehrs oder zur besseren Isolierung von Häusern müssen für alle erschwinglich sein.“

Quelle: EK & BEUC

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