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VerbraucherschutzMarktüberwachung: 15 Millionen unerlaubte Produkte in Online- und Einzelhandel sanktioniert

Heute präsentierte die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Marktüberwachung im deutschen Einzel- sowie Online-Handel für das Jahr 2022. Insgesamt wurden 15 Millionen nicht konforme Produkte sanktioniert, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen, indem sie bspw. Funkstörungen verursachten oder erhebliche formale Mängel aufwiesen.

Dies sind weitere Einzelheiten:

  • Im Online-Handel wurden rund 2.600 auffällige Produktangebote identifiziert und von den Verkaufsplattformen gelöscht. Dies betraf 13 Millionen Geräte, darunter 3,2 Millionen Lichteffektgeräte wie bspw. Blitzwürfel oder Discokugeln für den privaten Gebrauch, bei denen oftmals eine CE-Kennzeichnung oder Bedienungsanleitung fehlte. Zudem wurden Geräte mit Funksteuerung verboten, die häufig in unzulässigen Laserklassen arbeiteten.
  • Weitere 2,8 Millionen Energiespargeräte mit oftmals fraglicher Energiesparfunktion wurden aus dem Verkehr gezogen. Festgestellte Produktmängel bezogen sich auf falsche CE-Kennzeichnungen, fehlende deutsche Bedienungsanleitungen oder nicht angegebene europäische Ansprechpartner.
  • Aufgrund unzulässiger Frequenznutzungen innerhalb militärischer Frequenzbereiche wurden rund 2 Millionen Handsender und Funkfernbedienungen gesperrt.
  • Im deutschen Einzelhandel wurden 3.296 unterschiedliche Gerätetypen überprüft und in Zuge dessen 23 Vertriebsverbote und 1.145 Aufforderungen zur Mängelbehebung erhoben – dies betraf insgesamt 1,72 Millionen nicht konforme Produkte.
  • Dazu zählten unter anderem Batterieladegeräte, die aufgrund hoher Grenzwertüberschreitungen Störungen bei sicherheitsrelevanten Funkdiensten, militärischen Funkanwendungen sowie IP-Diensten verursachen können.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, kommentierte dies: „Die Zahl der Produkte, die wir vom Markt genommen haben, war auch im letzten Jahr wieder sehr hoch. So schützen wir Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten.“

Quelle: Bundesnetzagentur

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