Das Bundesamt für Justiz ist in seiner Funktion als Zentrale Anlaufstelle für die Veröffentlichung des Verbraucherschlichtungsberichts zum 9. Juli 2018 und danach alle vier Jahre sowie für dessen Übermittlung an die Europäische Kommission zuständig. Grundlage für diesen Bericht sind die Tätigkeitsberichte und die Evaluationsberichte der Verbraucherschlichtungsstellen sowie die durch die zuständigen Ministerien übersandten Auswertungen der Evaluationsberichte.
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