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VerbraucherschutzVerbraucherschutzgruppen kritisieren manipulative Verkaufsstrategien in Videospielen

Viele bekannte Videospiele würden vermeintlich gegen gültige Regeln des Verbraucherschutzes verstoßen. Mit diesem Vorwurf wandten sich 22 Verbraucherschutzgruppen aus 17 Ländern unter Leitung der Europäischen Verbraucherorganisation (BEUC) an die Europäische Union. Konkret kritisieren sie manch Praktiken von Spieleentwicklern, welche den reellen Geldwert bei In-Game-Käufen durch Spielwährungen verschleiern.

Mikrotransaktionen gibt es in vielen Spielen, so auch beispielsweise in bekannten Spielen wie Fortnite, Clash of Clans, Minecraft und EA Sports FC 24. Durch den Kauf von In-Game-Währungen können Spieler:innen im Videospiel verschiedene Vorteile wie bessere Ausrüstung, verkürzte Wartezeiten oder Spielerweiterungen erlangen. Meist kauft man dazu eine gewisse Menge virtueller Währung oder hinterlegt seine Kreditkartendaten. BEUC und andere Verbraucherschutzgruppen kritisieren vor allem die fehlende Umrechnung in reale Kosten bei den anschließenden Ausgaben in Spielwährung.

Des Weiteren zeigen Recherchen von BEUC und seinen Mitgliedern, dass In-Game-Währungen Gamer:innen dazu bringen können, mehr Geld auszugeben. Besonders gefährdet seien dabei Kinder, da sie viel Zeit mit Videospielen verbringen, aber noch über begrenztes finanzielles Wissen verfügen. Laut aktuellen Zahlen von BEUC geben junge Gamer:innen in Europa durchschnittlich 39€ im Monat für In-Game-Käufe aus.

Der Generaldirektor Agustín Reyna von BEUC sagte hierzu: „Die Online-Welt bringt neue Herausforderungen für den Verbraucherschutz mit sich, und sie sollte kein Ort sein, an dem Unternehmen es mit den Regeln nicht so genau nehmen, um ihre Gewinne zu steigern.“ Und weiterhin: „Spieler sollten keinen Taschenrechner brauchen, wenn sie eine informierte Entscheidung darüber treffen wollen, wie viel sie ausgeben wollen. Das Geld, das sie ausgeben, sollte in echtem Geld angezeigt werden, und betrügerischen Praktiken muss Einhalt geboten werden.“

Quelle: BEUC