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Projekt für den vzbv über Kontoinformations- und ZahlungsauslösediensteGutachten zur Umsetzung der PSD2 in Deutschland

Projektzeitraum: 
September 2020 – Dezember 2020

Auftraggeber:
Verbraucherzentrale Bundesverband

Mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (bekannt als PSD2) wurden die Anforderungen an die Erbringung von Zahlungsdiensten in der Europäischen Union (EU) neu geregelt. Die EU verfolgte mit der Richtlinie die Ziele, Innovationen im Zahlungsverkehr zu fördern, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu verbessern und den Verbraucherschutz zu stärken. 

Durch die Einführung der PSD2 werden unter anderem zwei neue Arten von Diensten ermöglicht und erstmals reguliert: Zum einen können Kontoinformationsdienste auf Konto- und Zahlungsdaten von Verbraucherinnen und Verbrauchern zugreifen, um diese für sie auszuwerten und aufzuschlüsseln. Solche Services können beispielsweise zum Einsatz kommen, um mehrere Konten in einer Übersicht zusammenzuführen oder eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Zum anderen können Verbraucherinnen und Verbraucher über Zahlungsauslösedienste Zahlungsaufträge direkt von ihrem Bankkonto auslösen. Solche Dienste stellen alternative Zahlungsmethoden zu Kreditkarten und Lastschriften dar und können auch genutzt werden, um beispielsweise Kontowechsel inklusive bestehender Daueraufträge zu veranlassen. 

Um diese Dienste bereitstellen zu können, müssen Kreditinstitute dedizierte Schnittstellen für Drittanbieter zur Verfügung stellen, damit diese Kontodaten einsehen bzw. Zahlungen initiieren können. 

Im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) wurde in diesem Projekt untersucht, wie der digitale Finanzmarkt ein Jahr nach Umsetzung der letzten Stufe der PSD2 aussieht: Welche Vor- und Nachteile ergeben sich durch die Regulierung für Verbraucherinnen und Verbraucher? Gibt es Nachbesserungsbedarf bei der Richtlinie?

Um diese Ziele umzusetzen, wurde zunächst eine exemplarische Bestandsaufnahme des Marktes durch eine Literaturrecherche erstellt. Diese diente als Grundlage einer Marktanalyse, welche aus Experteninterviews und einer detaillierteren Auseinandersetzung mit ausgewählten Beispielen von PSD2-relevanten Dienstleistungen bestand. Zudem wurde ein digitaler Workshop mit Expertinnen und Experten zu Marktveränderungen aus Verbraucherperspektive durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen wurden abschließend Handlungsempfehlungen für weitere Forschungsbedarfe oder regulatorische Nachbesserungsbedarfe formuliert.

Das Gutachten wurde auf der Seite des vzbv veröffentlicht und ist hier abrufbar.

Medien und sonstige Berichterstattung zum Projekt:
Handelsblatt // Verbraucherschützer kritisieren mangelnden Datenschutz bei Kontodaten

Projektteam

Geschäftsführer

030 / 2359116-11 c.thorun@conpolicy.de

Projektmanagerin

030 / 2359116-17 a.cerulli-harms@conpolicy.de